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Herzlich Willkommen

   

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Mein Name ist Sören Baer.
Bitte sehen Sie sich mein Leistungsspektrum an, welches ich für Sie bereithalte. Um Ihnen eine hohe Qualität mit einem fairen Preis/Leistungsverhältnis anbieten zu können, möchte ich Sie gern kennen lernen und dann fachmännisch und professionell beraten.

Jeder Auftrag im Baugewerbe beinhaltet die Möglichkeit einige Kosten zu sparen. Wollen Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnraums steigern und das auch im Sinne der Umwelt?


Durch Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen sparen Sie bis zu 600,- € (oder 20% von 3.000 Euro) z. Bsp. bei:

  • Wärmedämmung / Trockenbau
  • Einbau von modernen Isolationsfenster
  • Fassaden- und Fensteranstrich
  • Innenrenovierung Ihrer Wohnräume (Farbgestaltung, Tapezieren, Bodenbelagsarbeiten)

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • Die Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Die Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Dabei werden die Materialkosten oder gelieferte Waren nicht berücksichtigt.
  • Nachweisbar muss dem Finanzamt belegt werden, das der Rechnungsbetrag auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen wurde,  in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges Ihres Kreditinstitutes

Wie hoch ist der Steuerbonus:
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 3.000 Euro der Erhaltungs-/ Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 600 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.
Sie erhalten diesen Vorteil nicht, wenn Sie Ihre Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend machen.

Beispiel:


Trockenbau

2.500,--€

19% MwSt.

   475,--€

Abzugsfähige Kosten

2.975,--€

Steuerermäßigung 20%

   595,-- €

Direkt von der Steuerschuld abziehbar

   595,-- €

Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.

 

 

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